Da in der Schweiz noch keine speziell für Frettchen zugelassenen Impfstoffe erhältlich sind, muss in der Regel auf Hunde- und Katzenvaccinen zurückgegriffen werden. Nicht alle dieser Präparate sind für Frettchen geeignet, besonders bei der Staupeschutzimpfung hat die Anwendung ungeeigneter Vaccinen fatale Folgen.
Ist das Tier krank und nicht parasitenfrei, wird zuerst mit einem Gammaglobulin-Präparat passiv immunisiert. Die Behandlung kann vorteilhaft auch mit einem Paramunitätsinducer unterstützt werden. Die Gammaglobulingaben werden in 14tägigen Abständen so lange wiederholt, bis eine aktive Schutzimpfung durchgeführt werden kann. Tragende Fähen sollten nicht mit Lebendvakzinen geimpft werden.
Tollwutschutzimpfung
Die Tollwutschutzimpfung empfiehlt sich besonders bei
Jagdfrettchen, die mit anderem Wild in Berührung kommen
können. Geimpft wird mit Totvirusimpfstoff im Alter von 12
Wochen. Boosterung alle Jahre. Bewährt habe sich Vaccinen von
Murine- oder Kückenzellkulturen.
Staupeschutzimpfung
Frettchen sind ganz besonders empfänglich für das Virus der
Hundestaupe, und sollten daher regelmässig geimpft werden. Die
Staupeschutzimpfung mit Totvirusimpfstoff ist meist unwirksam
oder die Immunisierung nur sehr kurz. Zur Impfung sollten nur
Lebendvirusimpfstoffe verwendet werden, die aber auf keinen
Fall von Frettchenzellkulturen stammen dürfen.
Die Grundimmunisierung gegen Staupe erfolgt mit zwei Impfungen, in einem Abstand von zwei bis drei Wochen. Bei Welpen von einer geimpften Fähe ab der 8.Woche, bei ungeimpfter Fähe ab der 6.Woche. Danach wird die Impfung jährlich wiederholt.
Eine Ausnahme bildet das nordamerikanische Schwarzfussfrettchen, bei dem keine Staupe-Lebendvakzine angewandt werden darf. Hier muss mit einer Totvakzine alle 6 Monate immunisiert werden.